Handreichungen zum Friesisch-Gesetz, Dezember 2007 (A-NF)

Im Dezember 2004 beschloss der Schleswig-Holsteinische Landtag das Friesisch-Gesetz (friisk-gesäts) zur Förderung  des Friesischen im öffentlichen Raum, bei dem es vorrangig um die Berücksichtigung des friesischen Sprache in Verwaltungen und bei der Beschilderungen an Gebäuden und auf Ortstafeln geht. Nun legte die Friisk Foriining eine 24-seitige Informationsbroschüre vor, die eine Reihe von konkreten Anwendungsmöglichkeiten des Friesisch-Gesetzes erläutert, und versandte sie an Kreistagabgeordnete, Ämter, Gemeinden, Behörden und Institutionen im Kreis Nordfriesland und auf Helgoland.

Es soll deutlich werden, wie vielfältig die Möglichkeiten zur Förderung der friesischen Sprache und Kultur sind, so Jörgen Jensen Hahn, Vorsitzender der Friisk Foriining, in einer Pressemitteilung. Anhand vieler Beispiele werde aufgezeigt, wie in anderen Ländern und Regionen mit der Mehrsprachigkeit geworben wird. Die Handreihung, die sich an Bürgerinnen und Bürger, an politische Mandatsträger, an Verwaltungsleiter und Mitarbeiter in Behörden wendet, biete, so Hahn, die einmalige Chance, ein klares Bekenntnis zu Nordfriesland abzulegen. Dabei könne zum Beispiel die Neuordnung der Verwaltungsstruktur genutzt werden, um in den neuen Ämtern von vornherein mehr Zweisprachigkeit umzusetzen.

Das Heft wurde über den Friesenrat gefördert vom Ministerpräsidenten des Landes Schleswig-Holstein und ist erhältlich im Sekretariat der Friisk Foriining in Bargum, Tel.: (04672) 77520. Red.

Boarne: Nordfriesland, Dezember 2007, Nr. 160, s. 7.

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